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Mängelprotokoll

21.07.2008

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Der Streit um die Kaution ist wahrscheinlich so alt wie das Vermieten selbst. Ein detailliert geführtes Mängelprotokoll kann hier Abhilfe schaffen. Es wird im Rahmen der  Schlüsselübergabe bei einer gemeinsamen Wohnungsinspektion von Mieter und Vermieter ausgefüllt und unterzeichnet.

Der Einzug

Bereits bestehende Schäden an Böden, Wänden, Fenstern oder auch Möbeln - sofern diese mitübernommen werden - können mittels Mängelprotokoll exakt festgehalten werden. Ein zusätzlicher Vorteil: Der Mieter hat hier noch die Möglichkeit eine Behebung mit dem Vermieter bindend zu vereinbaren.

Der Auszug

Wird ein bestehendes Mietverhältnis aufgelöst und die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben, dient das Mängelprotokoll als Sicherheit für beide Parteien. Denn Schäden an der Wohnung, die nicht vom Mieter verursacht wurden, sind nun nachweisbar. Somit hilft das Mängelprotokoll Streitereien zu vermeiden.

Eine Vorlage für ein Mängelprotokoll können Sie hier als pdf-Datei herunterladen (siehe unten).

 

 







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