Wer nicht gerade mit einer sehr großen Wohnung gesegnet ist, der kennt das Problem: Der Platz ist knapp, man bräuchte dringend mehr Stauraum. Eine schlechte Idee wäre es allerdings, seine Habseligkeiten vor der Haustüre, auf dem Gemeinschaftsflur, auszulagern.
Wer seine Schuhe vor der Haustüre stehen lässt riskiert, vom Vermieter wegen Nichteinhaltung der Hausordnung auf Unterlassung geklagt zu werden.
Bei größeren Gegenständen wie Tisch und Fahrrad kann auch eine Klage auf Besitzstörung in Frage kommen.